Was gilt es zu beachten, wenn ein Weingut mit einem „Großen Gewächs“ einen offiziell klassifizierten Spitzenwein auf den Markt bringen will?

Großes Gewächs – Anforderungen an erlesenen Genuss

Es zählt zu den besonderen Momenten eines Weinguts, wenn es mit einem „Großen Gewächs“ einen offiziell klassifizierten Spitzenwein auf den Markt bringen darf. Dass der Weg zu expressiver Charakteristik und unverkennbarem Terroir lang und beschwerlich sein kann, wird vor allem von den offiziellen Anforderungen an Güter, Regionen und Rebsorten bestimmt. So stehen sowohl der VDP (Verband Deutscher Prädikatsweingüter e.V.) als auch der Bernkasteler Ring seit einigen Jahren für die Einhaltung strenger Rahmenbedingungen ein und nehmen Weingüter und Regionen in die Pflicht.

Regionale Verbundenheit schafft großen Genuss

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Von Baden und Württemberg im Süden bis hin zu Saale-Unstrut und Sachsen in der östlichen Mitte Deutschlands verfügt die Bundesrepublik über dreizehn offizielle Anbauregionen. Jede dieser Regionen zeichnet sich durch ihr ganz eigenes Klima, spezielle Bodenbeschaffenheiten und geografisches Terrain aus. Völlig unzureichend wäre es daher, die Klassifizierung „Großer Gewächse“ für alle deutschen Weingebiete einheitlich zu gestalten. Schließlich – und das ist der Kern der leidenschaftlichen Bemühungen – soll ein solcher Wein nicht nur seiner Rebsorte Raum geben, sondern auch Region und Lage für den Genießer erfahrbar machen.

So erarbeiteten VDP und Bernkasteler Ring Richtlinien, die durchaus Parallelen aufweisen, sich im Detail jedoch unterscheiden. Während die Anforderungen des VDP für seine Mitglieder in allen deutschen Weinregionen gelten, beschäftigt sich der Bernkasteler Ring vor allem mit Weingütern der Region Mosel-Saar-Ruwer. Interessant ist auch, dass der VDP mehrere Rebsorten im Rahmen der „Großen Gewächse“ verwaltet und regional zulässt, wohingegen der Bernkasteler Ring ausschließlich Riesling-Weingüter aufnimmt. Ein „VDP Großes Gewächs“ kann daher durchaus auch ein Spätburgunder oder ein Weißburgunder sein, während sich die Auswahl der „Großen Gewächse“ des Bernkasteler Rings auf Riesling-Weine beschränkt. Was beide Verbände eint, ist der trockene Charakter ihrer Spitzentropfen.

Die geografischen Anforderungen des VDP

Im VDP braucht es für die Erzeugung eines Großen Gewächses zunächst eine „VDP Große Lage“. Hierbei handelt es sich um Weinberg-Lagen mit straffer Abgrenzung, deren Reben auf vortreffliche Art und Weise heranreifen. Optimale Wachstums- und Reifungsbedingungen stehen hier im Fokus und werden mit den regional zugelassenen Rebsorten kombiniert. Auch darf der Ertrag einer solchen Lage nicht über einem Wert von fünfzig Hektolitern je Hektar liegen. Weingüter, die aktuell noch nicht über eine „VDP Große Lage“ verfügen, können eine geeignete Lage im Rahmen eines Bewerbungs- und Kontrollvorgangs offiziell klassifizieren lassen.

Geografische Anforderungen des Bernkasteler Rings

Die weinbaulichen Daten einer Lage, die im Bernkasteler Ring zur Erzeugung eines „Großen Gewächses“ erfüllt werden müssen, gehen von einer internen Klassifikation aus. Zudem muss es sich beim ausgewählten Gebiet um eines in Steillage handeln, dessen Ausrichtung zwischen Süd-Südost und Süd-Südwest liegt. Die Frage der Rebsorten stellt sich hier nicht, da ausschließlich Riesling zugelassen ist. Wie auch beim VDP darf der Ertrag der Lage maximal fünfzig Hektoliter pro Hektar betragen.

Weitere Bestimmungen und Pflichten rund um das „Große Gewächs“

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Da die Definition einer Lage und zugelassener Rebsorten nicht ausreicht, um einen Spitzenwein zu erzeugen, kontrollieren der VDP und der Bernkasteler Ring auch das Lesegut und dessen Verarbeitung. In beiden Verbänden vorgeschrieben ist die selektive Handlese bei der Ernte der Trauben, um schon hier eine möglichst hohe Qualität gewährleisten zu können. Zudem muss das Mostgewicht der Trauben laut VDP mindestens der Qualität einer Spätlese entsprechen und im Bernkasteler Ring mindestens 93° Oechsle aufweisen.

Bei der Verarbeitung der Trauben und der späteren Vinifikation schreiben beide Verbände traditionelle Arbeitsweisen vor. Dies bedeutet, dass sich das Weingut auf einen natürlichen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Wein verstehen muss, ohne dabei auf künstliche Zusätze und Schönungen zurückzugreifen. In beiden Verbänden gilt ein Wein außerdem erst dann als „Großes Gewächs“, wenn er den gesetzlichen Anforderungen für einen trockenen Wein entspricht. Somit darf der fertige Wein einen maximalen Restzuckergehalt von neun Gramm pro Liter aufweisen, wenn sein Säuregehalt nicht mehr als zwei Gramm/Liter geringer ist als die Restsüße.

Ist ein Weingut auf dem Weg zum „Großen Gewächs“ all diesen Anforderungen gerecht geworden, so muss sich der Wein einer eingehenden Verkostung durch eine Fachjury unterziehen. Diese entscheidet, ob der Tropfen auch sensorisch den hohen Ansprüchen eines Spitzenweins gerecht wird. Spricht sich die Kommission ebenfalls für die offizielle Klassifikation aus, so darf der Wein im Folgejahr der Lese auf den Markt gebracht werden. Als frühestes Einführungsdatum gilt im VDP das erste Septemberwochenende und im Bernkasteler Ring der erste August. Die Markteinführung der Rotweine verschiebt sich um weitere zwölf Monate, da für diese Weine eine Mindestreifungszeit von einem Jahr im Holzfass vorgeschrieben ist.

Die Entwicklung der „Großen Gewächse“

Die Erzeugung eines „Großen Gewächses“ verlangt einem Weingut maximales Engagement ab. Dass sich dies jedoch lohnt, beweist das besondere Ansehen, das diesen Spitzentropfen auch auf internationalem Terrain zukommt. So bemühen sich immer mehr Weingüter in allen deutschen Weinregionen um die Aufnahme eines „Großen Gewächses“ in ihr Portfolio.

Die Zahlen des VDP machen deutlich, dass Spitzenweine und auch hervorragende Lagen im Laufe der vergangenen Jahre stetig zunahmen. So gab es im Jahrgang 2010/2009 noch 420 „Große Gewächse“, die von 152 Gütern in 255 Lagen erzeugt wurden. Schon im Jahrgang 2013/2012 erhöhten sich die Werte auf 515 „Große Gewächse“, 294 Lagen und 167 Weingüter. Im Jahr 2015/2016 dann kamen im VDP 578 „Große Gewächse“ aus 178 Weingütern auf den Markt. Die Anzahl der Lagen erhöhte sich auf 340. 2017 belief sich die Anzahl der auf den Markt gelangenden „Großen Gewächse“ auf rund 620 aus 324 Lagen.

Insgesamt nehmen diese Spitzenweine etwa 5 Prozent der gesamten Erzeugung der VDP-Weingüter ein. Der Verband nennt einen durchschnittlichen Flaschenpreis von 32 Euro, wobei mancher Wein sogar für dreistellige Beträge veräußert werden kann.

Weinempfehlungen: Große Gewächse

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Land: Österreich
Anbauregion: Niederösterreich
Geschmack: trocken
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Anbauregion: Weinviertel
Geschmack: trocken
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Land: Bulgarien
Anbauregion: Thrakische Tiefebene
Geschmack: trocken
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Land: Bulgarien
Anbauregion: Thrakische Tiefebene
Geschmack: trocken
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Land: Österreich
Anbauregion: Weinviertel
Geschmack: trocken
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Land: Österreich
Anbauregion: Südsteiermark
Geschmack: trocken
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